19. März 2026

Dzeko-Sperre reduziert

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Das DFB-Sportgericht hat in der mündlichen Verhandlung vom 19.03.2026 die zuvor im schriftlichen Einzelrichterverfahren verhängte Sperre gegen Edin Dzeko von 2 Spielen auf 1 Spiel plus Geldstrafe reduziert. Edin Dzeko und Schalke 04 waren in der mündlichen Verhandlung von unserem Partner Prof. Christoph Schickhardt vertreten. Nach Anhörung von Edin Dzeko, Frank Baumann (Vorstand Sport von Schalke04) sowie des Schiedsrichters der Partie, Dr. Robin Braun, der einräumte, man hätte den Vorfall auch mit einer gelbe Karte bewenden lassen können, folgte das Sportgericht der bereits im schriftlichen Verfahren von der Verteidigung vertretenen Argumentation, dass der Kontakt von Edin Dzeko mit seinem Hannoveraner Gegenspieler Chakroun nicht als rohes Spiel bewertet werden könne, wie zunächst angenommen. Rohes Spiel erfordere ein rücksichtsloses Vorgehen, das in seiner Gesinnung über einfache Fahrlässigkeit hinausgehen müsse. Hiervon können im Fall Dzeko nach der Beweisaufnahme nicht ausgegangen werden, sein Vorgehen sei unglücklich und ungeschickt, aber nicht rücksichtslos gewesen, weshalb das Sportgericht dem Antrag der Verteidigung auf Reduzierung der Sperre schließlich folgte.

Edin Dzeko fehlt damit nur beim nächsten Spiel von Schalke 04 in Darmstadt, ist für das darauf folgende Heimspiel gegen den Karlsruher SC wieder einsatzberechtigt und kann somit bereits dort Schalke 04 im Kampf um den Aufstieg mit seiner Erfahrung und Torgefahr wieder unterstützen.

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