Am 12.04.2026 erhielt der Spieler Moussa Ndiaye (Schalke 04) im Spiel der 2. Bundesliga zwischen Elversberg und Schalke 04 einen Platzverweis (gelb-rot), weil er nach Einschätzung des Schiedsrichters ein Foulspiel an seinem Elversberger Gegenspieler begangen und damit einen aussichtsreichen Angriff unterbunden habe.
Auf den Einspruch des Spielers und von Schalke 04, beide vertreten durch Dr. Joachim Rain hat das DFB-Sportgericht die automatische Sperre von einem Spiel als Folge des Platzverweises aufgehoben. Nach Ansicht der Videobilder war eindeutig, dass nicht Moussa Ndiaye seinen Gegenspieler gefoult hat, sondern vielmehr dieser gegen Moussa Ndiaye eine Regelwidrigkeit begangen hat. Der Schiedsrichter Bacher hat in seiner Anhörung durch den DFB nach Sichtung des Videomaterial seinen Fehler eingeräumt. Das DFB-Sportgericht hat in Orientierung an dem sehr ähnlich gelagerten Fall Atakan Karazor aus dem Oktober 2024 dem Einspruch stattgegeben, da unter diesen Voraussetzungen ein Ausnahmefall nach § 11 Nr. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB anzunehmen sei, der eine ausnahmsweise Abweichung vom Grundsatz der Unanfechtbarkeit der Tatsachenentscheidung darstellt.
Dass sich die Sportgerichtsbarkeit in Zukunft vermehrt mit vergleichbaren Fällen zu befassen haben könnte, ist sehr unwahrscheinlich, da die Überprüfung von offensichtlichen Fehlentscheidungen im Zusammenhang mit einer gelb-roten Karte künftig der bislang dafür noch nicht eröffneten Zuständigkeit des VAR unterworfen wird, so dass es im Fall Ndiaye bereits zu einer Korrektur durch den VAR bzw. aufgrund eines Reviews durch den Schiedsrichter gekommen wäre und sich ein Einspruch daher erübrigt hätte.