1.
Die Anzahl der Fake-Profile sowie Identitätsdiebstähle in den sozialen Medien nimmt stetig zu und somit auch die Zahl der damit einhergehenden Rechtsverletzungen.
Das Oberlandesgericht München hat nun mit seinem Urteil vom 20. Januar 2026 – 18 U 2360/25 Pre e entschieden, dass die Betreiber sozialer Medien (im gegenständlichen Urteil die Social-Media-Plattform Meta) verpflichtet sind Fake-Profile, die Namen und/oder Bilder eines realen Nutzers ohne dessen Zustimmung verwenden, nach entsprechenden Meldungen des Profils gelöscht werden müssen. Dies gilt auch für zukünftige, identische beziehungsweise kerngleiche Fake-Accounts, die in leicht veränderter Form und/oder unter anderen URLs auftauchen. Die Pflicht zur Löschung zukünftiger Fake-Profile erfordert dabei keine erneute Beanstandung durch die betroffene Person.
2.
Die Entscheidung des Oberlandesgericht München konkretisiert zum einen die Durchsetzungsmöglichkeiten der Rechte von Betroffenen gegenüber den Betreibern sozialer Netzwerke im Falle von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und stärkt zugleich den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Usern.
3.
Folgender Leitfaden soll betroffene User bei der Geltendmachung ihres Anspruchs auf Löschung solcher Fake-Profile unterstützen.
Hierfür ist zunächst wichtig, wann ein Fake-Profil vorliegt. Ein solches Fake-Profil liegt insbesondere dann vor, wenn der Name einer Person und/oder Fotos von dieser Person ohne deren Zustimmung verwendet werden und dadurch der Eindruck entsteht, es handele sich um ein echtes Profil der betroffenen Person.
a)
Für den Fall, dass ein solches Fake-Profil entdeckt wird, ist es von großer Bedeutung im ersten Schritt sämtliche Beweise zu sichern.
Die Anfertigung von Screenshots des Fake-Profils, auf denen insbesondere der Profilname, das Profilbild, weitere verwendete Fotos sowie gegebenenfalls Beiträge oder Beschreibungen erkennbar sind, sind dafür von grundlegender Bedeutung.
Darüber hinaus ist es wichtig nach Möglichkeit die vollständige Profil-URL zu speichern. Zudem sollten gegebenenfalls Änderungen, welche am Profil vorgenommen werden, dokumentiert werden, um den fortlaufenden Rechtsverstoß nachweisen zu können.
Bei jeder Beweissicherung ist es wichtig das Datum sowie die Uhrzeit der Beweissicherung festzuhalten.
Zudem empfiehlt es sich - sofern vorhanden - öffentliche Parallelprofile auf anderen Social-Media-Plattformen wie beispielsweise TikTok, die öffentlich einsehbar sind übergangsweise auf ein Privatprofil umzustellen, um den Betreibern des Fake-Profils die Möglichkeit auf weiteren Content zu entziehen.
b)
Im zweiten Schritt muss das Fake-Profil über die jeweilige Meldefunktion der genutzten Social-Media-Plattform gemeldet werden. Hierfür muss das Fake-Profil aufgerufen und bei Plattformen des Betreibers Meta über das Menü, welches unter der Schaltfläche/Button „…“ erscheint, als Profil gemeldet werden, welches sich als eine andere Person ausgibt. Als Meldegrund ist dann Identitätsdiebstahl beziehungsweise die unberechtigte Nutzung des Namens oder der Fotos anzugeben. Nach der Meldung des Profis auf der Plattform Instagram erfolgt eine zeitnahe Antwort seitens Meta in Form einer Benachrichtigung in der Mitteilungszentrale in der jeweiligen App oder per E-Mail. Oftmals enthält diese Benachrichtigung lediglich den Hinweis, dass das gemeldete Konto überprüft wurde und festgestellt wurde, dass dieses nicht gegen die Gemeinschaftsstandards verstößt.
c)
Sollte diese Meldung ohne Erfolg bleiben, empfiehlt es sich den Vorgang zu wiederholen, da im Anschluss an eine erneute Meldung eine tiefgreifendere Prüfung erfolgt. Nach einigen Tagen erhält man erneut über die Mitteilungszentrale eine Rückmeldung über das Ergebnis der Überprüfung.
Sollte auch die zweite Prüfung erfolglos gewesen sein enthält die Benachrichtigung einen Verweis auf die Möglichkeit einer „separaten Beschwerde“. Durch das Tippen/Klicken auf den gefetteten Text „separate Beschwerde“ erfolgt eine Weiterleitung zu einem Formular, über welches die Möglichkeit einer konkreten Schilderung der Beschwerde unter der Rubrik „sonstiges“ erfolgen kann.
Ergänzend kann bei Meta-Plattformen das unter
https://www.facebook.com/help/contact/295309487309948?locale=de_DE für die Plattform Facebook und unter https://help.instagram.com/contact/636276399721841 für die Plattform Instagram bereitgestellte Formular zur Meldung von Identitätsdiebstahl genutzt werden. Beim Ausfüllen des Formulars muss die betroffene Person den Namen des Fake-Profils angeben.
Das Meldeformular von Facebook erfordert zudem die Angabe des Links (URL) zu dem jeweiligen Fake-Profil. Zudem wird einen Identitätsnachweis des Antragsstellers in Form des Ausweisdokuments gefordert.
In jedem Falle ist es wichtig, dass die Beanstandung auch unter Zuhilfenahme des Textfeldes für zusätzliche Informationen so konkret gefasst wird, dass der Rechtsverstoß ohne eingehende rechtlich oder tatsächliche Überprüfung bejaht werden kann.
Nachdem das Formular vollständig ausgefüllt und abgesendet wurde, muss die Reaktion der jeweiligen Plattform, die ab diesem Zeitpunkt Kenntnis von der Rechtsverletzung hat, abgewartet werden.
Den Social-Media-Plattformen obliegt dabei die Pflicht, innerhalb einer angemessenen Zeit dem gemeldeten Sachverhalt nachzugehen und nach abgeschlossener Prüfung eine Reaktion einzuleiten.
d)
Erfolgt nach Durchführung der zuvor geschilderten Schritte innerhalb weniger Tage keine Antwort oder Reaktion, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt für Medienrecht hinzugezogen werden.
Dieser sollte sodann die Plattform unter Hinweis auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie die Verpflichtungen der Plattform nach dem Digital Service Act zur Löschung des jeweiligen Fake-Profils sowie zur Verhinderung künftiger identischer Fake-Profile auffordern.
Die anwaltliche Aufforderung muss an folgende Adresse gesandt werden:
Meta Platforms Ireland Limited
Merrion Road, Dublin 4
D04 X2K5 Dublin
Irland
Für den Fall, dass auch nach der anwaltlichen Aufforderung keine oder keine ausreichende Reaktion der Social-Media-Plattform erfolgt, kommt ein gerichtliches Vorgehen in Form einer einstweiligen Verfügung in Betracht. Das Gericht kann sodann gegenüber der Social-Media-Plattform die Löschung des Fake-Profils anordnen sowie gegenüber dieser die Verpflichtung aussprechen zukünftig identische oder kerngleiche Fake-Profile unabhängig von deren URL oder Profilnamen zu verhindern, ohne, dass diese von der betroffenen Person erneut gemeldet werden müssen.