20. Mai 2021

Non-Fungible Token

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

Was sind eigentlich non-fungible tokens (NFT). Mit den sogenannten non-fungible token werden digitale Werke wie z.B. Kunstwerke zu handelbaren Gütern, die sich digital sammeln und versteigern lassen.

In den letzten Wochen machten die NTFs erhebliche Schlagzeilen. Nicht zuletzt, weil bereits am 11. März 2021 von dem Auktionshaus Christie´s ein digitales Kunstwerk mit den Namen „Everydays: the First 5000 days“ für umgerechnet ca. 70.000.000,00 US versteigert wurde.

Ähnlich wie bei der Frage der von künstlicher Intelligenz geschaffenen Werken stellen sich auch im Zusammenhang mit NFT´s rechtliche Fragen. Insbesondere im Urheberrecht lässt sich eine eindeutige Zuordnung noch nicht abschließend nachvollziehen.

Zu denken wäre hierbei u.a. daran, dass wenn von einem urheberrechtlich geschützten Werk NFT´s erstellt und in den digitalen Handel gebracht werden ein unbekanntes Recht zur öffentlichen Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG vorliegt.

In Betracht kommt aber auch dass NFT´s keine urheberrechtliche Relevanz haben, sondern die Inhaberschaft am digitalen Original isoliert von etwaigen Urheberrechten zu sehen ist.

Die rechtliche Entwicklung und Diskussion hierzu werden wir bei rechtsportlich beobachten und insbesondere über die urheberrechtlichen Aspekten und  der  entsprechenden Vertragsgestaltung  regelmäßig berichten.

Verwandte Beiträge

4 September 2026

Sampling als Pastiche – was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil (- I ZR 74/22)für Musiker und Produzenten?

Sampling als Pastiche – was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil (- I ZR 74/22)für Musiker und Produzenten? Im gestern veröffentlichten Interview für Backstage PRO erläutere ich die praktische Bedeutung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im langjährigen Rechtsstreit „Metall auf Metall“.Der BGH stellt klar: Sampling kann unter bestimmten Voraussetzungen als Pastiche nach § 51a UrhG zulässig sein. Voraussetzung […]
1 Oktober 2020

Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 2.7.2020 – C-265/19, BeckRS 2020, 14905 Wir möchten auf die Schlussanträge des Generalanwalts hinweisen. Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Verteilung von Lizenzgebühren, die für das Abspielen von Musikaufnahmen in der Öffentlichkeit zu entrichten sind. Nach nationalem irischem Recht muss der Betreiber einer Bar oder eines anderen öffentlichen Ortes, der Musikaufnahmen abspielen möchte, hierfür eine einheitliche Lizenzgebühr an […]
1 2 3 8
Copyright © 2026 - Schickhardt Rechtsanwälte PartG mbB
Alle Rechte vorbehalten.