Sampling als Pastiche – was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil (- I ZR 74/22)
für Musiker und Produzenten?
Im gestern veröffentlichten Interview für Backstage PRO erläutere ich die praktische Bedeutung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im langjährigen Rechtsstreit „Metall auf Metall“.
Der BGH stellt klar: Sampling kann unter bestimmten Voraussetzungen als Pastiche nach § 51a UrhG zulässig sein. Voraussetzung ist jedoch eine erkennbare künstlerische oder kreative Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk. Die Pastiche-Schranke ist daher kein allgemeiner Freibrief für lizenzfreies Sampling.
Für die Praxis bleibt entscheidend: Wer ein Sample lediglich wegen seines Sounds oder Wiedererkennungswerts übernimmt, sollte weiterhin eine Lizenz einholen. Die weitere Rechtsprechung wird zeigen müssen, wie die Grenze zwischen künstlerischem Dialog und bloßer Übernahme konkret gezogen wird.
Vielen Dank an die Redaktion von Backstage PRO für die Möglichkeit, diese für Musiker, Produzenten und Rechteinhaber wichtige Entscheidung einzuordnen.
Hier geht es zu dem Interview: "Tonträger-Sampling kann als Pastiche zulässig sein" – was bedeutet das BGH-Urteil im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham für Musiker? - Backstage PRO
#Sampling#Urheberrecht#Pastiche#Musikrecht#Musikindustrie#Kraftwerk#MetallAufMetall#BGH