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4. Juli 2013
In einem von uns vor dem Landgericht Karlsruhe geführten einstweiligen Verfügungsverfahren hat das Landgericht Karlsruhe (Beschluss vom 05.01.2011, Aktenzeichen 10 O 7/11) unsere Auffassung bestätigt, dass die Behauptung, dass sich jemand vertragsbrüchig verhält, eine ehrenrührige Behauptung ist. Das Gericht hat insoweit wie folgt ausgeführt: „Die Behauptung ist darüber hinaus ehrenrührig und verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht […]
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