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11. Dezember 2016
Der Rechtsstreit um die sogenannte „Tagesschau-App“ ist zunächst am 30.09.2016 ( 6 U 188/12) mit einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vorläufig zu Ende gegangen. Danach handelt es sich bei der Tagesschau-App wie sie am 15.07.2011 abrufbar war, um ein presseähnliches Angebot und ist damit unzulässig. Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist es zwar grundsätzlich möglich, dass ein öffentlich-rechtlicher Sender […]
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