1. Oktober 2020

Verpflichtung zur Inländerbehandlung ausübender Künstler

Von: Prof. Dr. Ralf Kitzberger, LL.M.

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts Tanchev vom 2.7.2020 – C-265/19, BeckRS 2020, 14905

Wir möchten auf die Schlussanträge des Generalanwalts hinweisen.

Der Ausgangsrechtsstreit betrifft die Verteilung von Lizenzgebühren, die für das Abspielen von Musikaufnahmen in der Öffentlichkeit zu entrichten sind. Nach nationalem irischem Recht muss der Betreiber einer Bar oder eines anderen öffentlichen Ortes, der Musikaufnahmen abspielen möchte, hierfür eine einheitliche Lizenzgebühr an eine Lizenzeinrichtung entrichten. Der Betrag wird zwischen dem Tonträgerhersteller und den ausübenden Künstlern aufgeteilt. Der Kläger des Ausgangsverfahrens ist eine irische Verwertungsgesellschaft, die die Rechte bestimmter ausübender Künstler verwaltet. Der erste Beklagte ist eine irische Verwertungsgesellschaft, die die Rechte vertritt, die den Tonträgerherstellern an Tonaufnahmen oder Tonträgern in Irland zustehen.

Streitgegenstand ist, dass der CRR Act unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen für Hersteller bzw. ausübende Künstler vorsieht, die dazu führen, dass bestimmte ausübende Künstler aus bestimmten Ländern vom Recht auf angemessene Vergütung ausgeschlossen sind.

Das vorlegende Gericht möchte im Wesentlichen wissen, welche ausübenden Künstler (und Hersteller) nach Art. 8 II RL 2006/115 Anspruch auf eine „angemessene Vergütung“ haben können und ob die in Art. 4 WPPT vorgesehene Verpflichtung zur Inländerbehandlung für Art. 8 II RL 2006/115 gilt.

Eine ausführliche Besprechung der Anträge in der GRUR-Prax, 2020, 49.

Verwandte Beiträge

4 September 2026

Sampling als Pastiche – was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil (- I ZR 74/22)für Musiker und Produzenten?

Sampling als Pastiche – was bedeutet das aktuelle BGH-Urteil (- I ZR 74/22)für Musiker und Produzenten? Im gestern veröffentlichten Interview für Backstage PRO erläutere ich die praktische Bedeutung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im langjährigen Rechtsstreit „Metall auf Metall“.Der BGH stellt klar: Sampling kann unter bestimmten Voraussetzungen als Pastiche nach § 51a UrhG zulässig sein. Voraussetzung […]
5 Juli 2021

EuGH - Haftung von YouTube

Der europäische Gerichtshof hat sich in seiner jüngsten Entscheidung damit auseinandergesetzt, ob die Plattformen wie Youtube für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzen haften müssen (Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-682/18 „Youtube“ und C-683/18 „CYANDO“). Der Bundesgerichtshof hatte dem EuGH die Fälle zur Entscheidung vorgelegt. In dem einen Fall ging es um einen Musikproduzenten, der gegen die Videoplattform […]
1 2 3 14
Copyright © 2026 - Schickhardt Rechtsanwälte PartG mbB
Alle Rechte vorbehalten.