![]()
2. April 2020
Insolvenzrecht Insbesondere im Insolvenzrecht gibt es einige Anpassungen, die für die Praxis von Bedeutung sein können. Hierzu stichpunktartig im Folgenden: Die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO sowie § 42 Abs. 2 BGB ist bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Dies gilt nicht, wenn die Zahlungsunfähigkeit nicht auf COVID19 beruht oder wenn keine Aussicht darauf besteht, […]
Zum Beitrag